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Rechte und Pflichten im Arbeitsschutz
Der Arbeitgeber kann verschiedene ihm obliegende Arbeitgeberpflichten (z.B. Unterweisungen) auf untergeordnete Vorgesetzte übertragen. Dieses kann durch eine separate Pflichtenübertragung erfolgen, oder bereits im Arbeitsvertrag bzw. der Stellenbeschreibung festgelegt werden.
In einigen Fällen werden Pflichten auch alleine durch die Dienststellung ("selbständige Leitung eines Bereiches" etc.) übertragen.
Weitere Informationen erhalten Sie dazu im Arbeitsschutz-Serviceportal.